Vergütung
Entsprechend des „Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ (EEG) vom 01. April 2000 gibt es für PV-Strom Einspeisevergütungen. Die Höhe der Vergütung ändert sich halbjährlich und richtet sich nach der Anlagengröße. Die Vergütung beträgt zum 31.07.2024 8,11 Cent pro kWh bis 10 kWp installierter Leistung. Bei größeren Anlagen ist die Vergütung geringer.
Die Einspeisevergütung, welche zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage gilt, ist über 20 Jahre festgeschrieben – zuzüglich dem Rest des Jahres der Inbetriebnahme. Für die restliche Betriebsdauer der Anlage (in der Regel über weitere mindestens 15 Jahre) wird der eingespeiste Strom zum regionalen Vergütungspreis des lokalen Energieversorgers verkauft. Natürlich ist es dem PV-Betreiber freigestellt, seinen produzierten Strom selbst zu nutzen und damit Strombezugskosten zu sparen.
Die Ausgaben für die Einspeisevergütungen deckt der Bund aus dem „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF). Der Fonds besteht hauptsächlich aus den Einnahmen aus dem deutschen Emissionshandel. Wer die meisten fossilen Energien verbraucht, zahlt über die sogenannte CO2-Steuer den größten Beitrag zur Finanzierung der Solarförderung.
Finanzierung
Die Stadt Braunschweig hat ein eigenes Förderprogramm für Photovoltaik eingerichtet. Dadurch leistet die Stadt einen Beitrag zum Ausbau der regenerativen Energien und zur Erreichung der im Klimaschutzkonzept formulierten Ziele.
Um die schnelle Verbreitung der Photovoltaik zu fördern, wird der Kauf von PV-Anlagen zudem durch zinsgünstige Programme der bundeseigenen KfW-Bank sowohl bei privaten als auch bei gewerblichen Käufern unterstützt. Die Finanzierungsabwicklung macht die Hausbank und es sind Finanzierungen mit einem effektiven Jahreszins von circa 5 % möglich (Stand: Mai 2024). Weitere Informationen zum Förderkredit „Erneuerbare Energien“ der KfW-Bank für Privatpersonen und Unternehmen entnehmen Sie bitte dem folgenden Link: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Förderprodukte/Eneuerbare-Energien-Standard-(270)/
Seit dem 01.01.2023 ist die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage auf einem Privathaus oder öffentlichen Gebäude von der Mehrwertsteuer befreit.
Vom Mieten einer Photovoltaik-Anlage bei Firmen wie z. B. „Enpal“ ist abzuraten, da nach 20 Jahren der Kostenaufwand durch die monatlichen Mietzahlungen in der Regel doppelt so hoch ist wie die einmaligen Kosten eines Anlagen-Kaufes. Der folgende ARD-Bericht veranschaulicht die Probleme im Zusammenhang mit Mietangeboten: https://www.ardmediathek.de/video/echt/solaranlagen-alles-eitel-sonnenschein/wdr/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLXNvcGhvcmEtYjRjYzZmMTMtYjIxZi00NGQwLWI4NDctYjQ5YjQ0ZTYyOGZl
Die Deutsche Ausgleichsbank unterstützt mittelständische Unternehmen bei ihren Investitionen in Energiegewinnung bzw. beim Energiesparen. Landwirten steht zur Finanzierung auch die Landwirtschaftliche Rentenbank zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Förderprogramme der Bundesländer und einzelner Institutionen wie beispielsweise der Bundesstiftung Umwelt. Die Landwirtschaftskammern bieten zudem Agrar-Investitions-Förderprogramme an. Bitte erkundigen Sie sich über weitere Finanzierungs- und Förderprogramme beim „Bundesverband Solarenergie e.V.“: https://www.solarwirtschaft.de